Förderung einer klimaschonenden Siedlungsentwicklung


Gebäudebezogene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz haben eine hohe Klimaschutzwirkung. Rund 40 % des Endenergieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entstehen im Gebäudebereich.
Die kommunale Planungshoheit ist ein gewichtiges Gut, das Städte und Gemeinden auch in puncto Klimaschutz nutzbringend anwenden können.

In die bis Mitte 2011 gültige Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) aus dem Jahr 2004 (EAG Bau 2004) wurden bereits Prämissen hinsichtlich des Klimaschutzes in der Bauleitplanung eingearbeitet. Für viele Kommunen bestand allerdings im gesamten Zeitraum bis zur neuerlichen Novellierung im Jahr 2011 Rechtsunsicherheit, wie konkret und verbindlich die Festsetzungen in rechtskräftigen Bauleitplänen (Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan, Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan) im Rahmen des BauGB getroffen werden können. Dies galt sowohl für energetische Optimierung von Siedlungen zur besseren Nutzung erneuerbarer Energien als auch besonders für die Vorgabe energetischer Gebäudestandards.
Viele Kommunen scheuten davor zurück, konkrete Festsetzungen zu treffen, weil sie die Befürchtung hegten, sich im Ergebnis einem aufwändigen und eventuell mit Folgekosten verbundenen Normenkontrollverfahren durch die zuständige Kommunalaufsicht unterziehen zu müssen.
Die aktuell gültige Novelle des BauGB ist am 20. November 2014 in Kraft getreten. Maßgebliche Veränderungen in Bezug auf den Klimaschutz wurden bereits mit der BauGB-Novelle im Jahr 2011 geschaffen. Zu diesem Zeitpunkt stellte das Baugesetzbuch bereits klar, dass der Klimaschutz zu den städtebaulichen Erfordernissen zählt und beseitigt somit die oben beschriebene Rechtsunsicherheit (vgl. beispielsweise § 1 (5) auf Seite 12 im Dokument). Sowohl was die Festsetzung des Einsatzes erneuerbarer Energien in B-Plänen als auch Vereinbarungen über den Energiestandard von Gebäuden angeht, wird seit der BauGB-Novelle 2011 mehr Verbindlichkeit geschaffen. Das heißt der kommunale Spielraum zur Gestaltung des Klimaschutzes im Rahmen der Bauleitplanung wird sich zukünftig merklich erhöhen.

 

Das (Durch)StarterPaket bietet Einstiegsmöglichkeiten an, wie Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung und darüber hinaus eine klimaschonende Siedlungsentwicklung beeinflussen und ermöglichen können.
Weitaus schwieriger ist es, die energetische Sanierung bestehender Gebäude über die Bauleitplanung zu regeln. Im Gebäudebestand allerdings liegt im Vergleich mit dem Neubau das weitaus höhere Einsparpotenzial. Hier können die Kommunen ihre Einwohner nur durch öffentlichkeitswirksame Aktionen dazu animieren, den energetischen Standard ihrer Gebäude zu überprüfen und in Sanierung zu investieren.

 

Wie Sie den Einstieg in eine klimaschonende Siedlungsentwicklung in Ihrer Kommune steuern und ausgestalten können, erfahren Sie im folgenden PDF-Dokument.
Dabei wird vor allem beleuchtet, welche Vorgaben Kommunen machen können, um Klimaschutzaspekte wirkungsvoll in die Bauleitplanung zu integrieren und den Vollzug dieser Vorgaben zu prüfen. Zusätzlich werden auch Fördermöglichkeiten seitens Kommunen in puncto energieeffizienter Neubau und Sanierung thematisiert, die die Finanzlage der Kommunen mit berücksichtigen.
Das PDF enthält wertvolle Anregungen und Verweise, die Sie durch Anklicken direkt aufrufen können.




In der Anzeige auf der linken Seite oder hier können Sie die empfohlenen Umsetzungsschritte getrennt nach den Gruppen Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung aufrufen.




Hinweise für Coaches zu diesem Handlungsfeld finden Sie >> hier




Zuletzt aktualisiert: Mai 2016