Umsetzungsschritte für die Kommunalverwaltung


ENERGIEPRODUKTION

Kommunale Gebäude für klimaschonende Energieerzeugung zur Verfügung stellen und umrüsten


Umsetzungsschritte

  • Stellen Sie kommunale Dachflächen für die Photovoltaik-Nutzung zur Verfügung.
  • Beteiligen Sie sich an Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger, die auf kommunalen Dächern bzw. in kommunale Liegenschaften errichtet werden, mit überschaubaren Beträgen. Aufgrund der EEG-Vergütung handelt es sich um eine "rentierliche Investition", die in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht auch von Kommunen in der Haushaltssicherung getätigt werden kann.
  • Stellen Sie bei Heizungssanierungen möglichst komplett auf die Nutzung erneuerbarer Energien um. Hierbei müssen Kommunen die geänderten Bestimmungen des EEWärmeG für öffentliche Gebäude bei Heizungssanierungen beachten (Definition des Begriffs "grundlegende Renovierung" unter § 2 (2), Punkt 3 auf Seite 3; prozentuale Anteile EE bei grundlegender Renovierung unter § 5a auf Seite 6).

 

 

Den Umbau der kommunalen oder regionalen Energieversorgung mitgestalten

 

Umsetzungsschritte

 

Ausführlichere Informationen zu den Handlungsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunalverwaltungen finden Sie in folgendem PDF-Dokument

StarterMaßnahmen 2: Förderung und Nutzung klimaschonender Energieerzeugung




Zuletzt aktualisiert: Mai 2016