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Umsetzungsschritte für die Kommunalverwaltung
Energiestandards vorgeben und die Umsetzung honorieren
Umsetzungsschritte
- Gestalten Sie beim Verkauf von kommunalem Bauland Verträge im Sinne des Klimaschutzes aus. Durch die Bauherren einzuhaltende energetische Standards Einhaltung eines der vier folgenden Energiestandards für
Wohngebäude kann vertraglich fixiert werden:
- Jeweils gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) -30 %;
- KfW-Effizienzstandard 55 (EnEV 2014)
mit einem Jahresprimärenergiebedarf Qp in kWh/qm, der maximal 55 % der zulässigen Werte der gültigen EnEV entspricht (Referenzgebäudeverfahren);
- KfW-Effizienzstandard 40 (EnEV 2014)
mit einem Jahresprimärenergiebedarf Qp in kWh/qm, der maximal 40 % der zulässigen Werte der gültigen EnEV entspricht;
- Passivhaustandard mit einem Jahresheizwärmebedarf von höchstens 15 kWh/qm (Jahresprimärenergiebedarf Qp darf nicht mehr als 40 kWh/qm Gebäudenutzfläche betragen).für den Neubau oder die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien über den jeweils gültigen gesetzlichen Standard von EnEV und EEWärmeG hinaus können in privatrechtlichen Kaufverträgen bzw. städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB festgeschrieben werden
Siehe hierzu das Beispiel Baunatal aus Nordhessen. Den konkreten Städtebaulichen Vertrag zu dem betreffenden B-Plan finden Sie auch in den StarterMaßnahmen 4 zur Siedlungsentwicklung auf Seite 7). - Schaffen Sie Anreize für die Einhaltung der vorgegeben Standards, z.B. durch die Vergabe zinsloser Kredite durch die Kommune oder einen Preisnachlass auf den Grundstückspreis.
- Lassen Sie die Einhaltung der Standards durch ein Ingenieurbüro prüfen. Bei Nichteinhaltung von Standards wird die Förderzusage unwirksam.
Bürgerinnen und Bürger die Dringlichkeit von Gebäudesanierungen veranschaulichen und Beratung ermöglichen
Umsetzungsschritte
- Dokumentieren Sie Schwachstellen an kommunalen und privaten Gebäuden.
Mit einer jährlichen Thermografieaktion, die von lokalen Stadtwerken, dem kommunalen Energiemanager oder einem beauftragten Ingenieurbüro durchgeführt werden kann, lassen sich Schwachstellen an Gebäuden identifizieren. - Kooperieren Sie mit Beratungseinrichtungen, um eine Sanierungsberatung anbieten zu können. Beispielsweise in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Landesverbraucherzentralen können die Kommunen Angebote einer regelmäßigen Energieberatung vor Ort schaffen.
Ausführlichere Informationen zu den Handlungsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunalverwaltungen finden Sie in folgendem PDF-Dokument